Kirchgemeinde und Kirchenpflege
Die Römisch-Katholische Kirchgemeinde bildet das organisatorische Dach über die acht katholischen Pfarreien auf Winterthurer Stadtgebiet. Sie ist für die Infrastruktur der Pfarreien zuständig: Ob Renovation des Kirchengebäudes, Einbau einer neuen Heizung, Öffentlichkeitsarbeit, Aktualisierung der Adressen aller Mitglieder, Budgetierung von aufwändigen Bauarbeiten oder Lohnabrechnung der Kirchenmusiker – die Verwaltung der Kirchgemeinde entlastet die Pfarreien von administrativen und organisatorischen Aufgaben. Das Jahresbudget der Kirchgemeinde beträgt pro Jahr rund 12 Millionen Franken. Es wird durch die Kirchgemeindeversammlung genehmigt.
Sie bestimmen mit
Denn die Römisch-Katholische Kirchgemeinde ist demokratisch und nach der Verfassung der Kirche des Kantons Zürich organisiert. Zweimal pro Jahr kommen an den Kirchgemeindeversammlungen die Mitglieder der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Winterthur zusammen und bestimmen über das Leben in der Kirchgemeinde mit, zum Beispiel über die Verwendung der bereitgestellten Finanzen und über den Steuerfuss der Kirchensteuer.
Sie wählen
Sie wählen auch die Behörden der Kirchgemeinde: die Mitglieder der Kirchenpflege und deren Präsidentin oder Präsidenten sowie die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidentin oder Präsidenten. Zudem bestimmen die Mitglieder der Kirchgemeinde mit bei Neuwahlen von Pfarrern, Pfarradministratoren und Pfarreibeauftragten. Mitglieder der Kirchgemeinde können an der Kirchgemeindeversammlung Anträge einbringen. Stimmberechtigt sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder der Aufenthaltsbewilligung sind.
Die demokratischen Verfahren sind in der Kirchgemeindeordnung geregelt.